WINTERREIFENPFLICHT in Österreich wieder ab 1.11.2009.
NEU! Österreich führt die Winterreifenpflicht ein Vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker eines Pkw, eines KFZ oder eines Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t bei Schnee, Eis und sonstigen winterlichen Bedingungen nur dann bewegen, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Schneeketten:Auf Schildern mit dem Hinweis „Schneekettensymbol“ besteht Schneekettenpflicht. Schneeketten müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert sein. Bei Allradfahrzeugen auf mindestens zwei Antriebsräder (gemäß Empfehlung des Fahrzeugherstellers).
Sind dann zulässig (außerdem empfehlenswert), wenn Straßen mit Schnee- oder Eis bedeckt sind.
